Hautkrebsscreening – Früherkennung kann Leben retten

Alle 2 Jahre haben gesetzlich Versicherte über 35 Jahre ein Anrecht auf ein sogenanntes Hautkrebsscreening. Hierzu wird der gesamte Körper incl. behaarter Kopfhaut und Mundhöhle vom Arzt in Augenschein genommen, um v.a. schwarzen Hautkrebs frühzeitig erkennen und behandeln zu können.

Leberflecken und Muttermale können nach der sog. ABCD-Regel aber auch durch Sie selbst beobachtet werden: A wie Asymmetrie (gutartige Veränderungen sind eher symmetrisch), B wie Begrenzung (diese sollte scharf  sein und nicht unscharf verwaschen), C wie Colour (bei unterschiedlichen Farbtönen in einem Muttermal sollte dieses kontrolliert werden), D wie Durchmesser (über 5 mm Durchmesser sollten ebenfalls Kontrollen erfolgen)..

Weisen Sie ihren Arzt bitte auch darauf hin, falls sich ein Muttermal verändert oder blutet. Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, sprechen Sie uns in der Hausarztpraxis Hohe Marter gerne an.!