Masernschutzgesetz – ab 1. März 2020 in Kraft

Noch immer erkranken zu viele Menschen in Deutschland an Masern – mit dem Risiko schwerwiegender Komplikationen und lebenslanger Schädigungen. Daher ist es das  Ziel, die Masern in Deutschland auszurotten, dies kann aber nur mit erhöhten Impfquoten erreicht werden. Daher tritt am 1. März 2020 ein Gesetz – das sog. Masernschutzgesetz – in Kraft, das bestimmte Personengruppen zu einer Impfung verpflichtet (dies betrifft jedoch nur Menschen ab dem Geburtsjahrgang 1971).

Von der Gesetzesänderung betroffen sind vor allem Kinder in Kitas und Schulen, Mitarbeiter hier und in anderen Gemeinschaftseinrichtungen wie Flüchtlingsunterkünften und medizinisches Personal in allen Bereichen. Bei allen, die in ihrer Kindheit nicht oder nur einmal gegen Masern, Mumps und Röteln (die Masernimpfung erfolgt in dieser Kombination) geimpft wurden oder deren  Impfstatus unklar ist, sollen mindestens eine Impfung erhalten.

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben oder eine Bescheinigung/Impfung benötigen, sprechen Sie uns in der Hausarztpraxis Hohe Marter gerne an!